Der Traktor sei nach einer längeren Evaluation und der Bestellung im Juni 2018 erst im Dezember 2018 ausgeliefert und eingelöst worden. Die Fremdnutzung sei bereits im Anschaffungsjahr erfolgt. Da im Kanton Aargau Sofortabschreibungen nur im Anschaffungsjahr möglich seien, sei es unumgänglich gewesen, die Abschreibungen im Jahr 2018 vorzunehmen.