Bereits 1998 sei ein Traktor gekauft worden, welcher nicht auf dem eigenen Betrieb eingesetzt, sondern zu 100 % an einen Drittbetrieb vermietet worden sei. Damit sei für den Betrieb ausschliesslich durch Mieterträge ein zusätzlicher Gewinn entstanden, welcher als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erfasst worden sei. Auch jener Traktor habe zum Geschäftsvermögen gehört.