Der Rekurrent erfülle die Kriterien einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Er habe Kapital und Arbeit in einer frei gewählten Organisation eingesetzt. Damit habe er 2019 und 2020 mit der Vermietung des Traktors Umsätze erzielt, welche deutlich über den Kosten gelegen hätten. Generell richte der Rekurrent alle seine geschäftlichen Tätigkeiten immer auf eine Gewinnerzielung aus. Auch der 2018 angeschaffte Traktor gehöre zum Geschäftsvermögen. Bereits 1998 sei ein Traktor gekauft worden, welcher nicht auf dem eigenen Betrieb eingesetzt, sondern zu 100 % an einen Drittbetrieb vermietet worden sei.