3. 3.1. Die Rekurrenten deklarierten mit der Steuererklärung einerseits Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und anderseits Einkommen aus Landwirtschaft und damit aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Das der Rekurrent Einkommen aus Landwirtschaft erzielt und über Geschäftsvermögen verfügt ist unbestritten. 3.2. Im Dezember 2018 wurde dem Rekurrenten durch die C._____ AG ein Traktor (G) ausgeliefert (Kaufpreis: CHF 147'000.00 inkl. MWSt; vgl. Rechnung der C._____ AG vom tt.mm.2018). Der Kaufpreis war sofort fällig.