1. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission F._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 873'700.00, zu einem Beteiligungsertrag von CHF 100'000.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 981'800.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 5'812'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 6'106'000.00) veranlagt. Dabei wurden unter anderem CHF 117'600.00 als unzulässige Sofortabschreibung eines Traktors zum Einkommen hinzugerechnet.