2023, § 40 StG N 224). Die obligatorische Schulzeit in der Schweiz unterteilt sich in die Primarstufe (achtjährige Schulzeit inklusive Kindergarten) und die darauf folgende Sekundarstufe I (neuntes bis elftes Schuljahr). Die im Gesetzestext angeführte Sekundarstufe II umfasst allgemeinbildende und berufsbildende Ausbildungsgänge. Allgemeinbildende Ausbildungsgänge bieten die gymnasialen Maturitätsschulen (Gymnasien) und Fachmittelschulen (FMS) an (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 40 StG N 228).