2.7.3. Gemäss der Rechtsprechung des Spezialverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich sowie der Lehre ist es zulässig, dass die Ehegatten die in einem Urteil festgesetzten Unterhaltsbeiträge auch in formloser Absprache einvernehmlich abändern. Dies hat das Steuerrecht zu berücksichtigen, soweit die effektiven Zahlungen nachgewiesen werden (SGE vom 25. Mai 2023 [3-RV.2021.179]; SGE vom 19. November 2020 [3-RV.2019.80]; Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 18. Januar 2012 [SB.2011.00082]; Basler Kommentar zum DBG, a.a.O., -8-