2. 2.1. In ihrer Steuererklärung 2019 deklarierte die Rekurrentin Unterhaltsbeiträge von insgesamt CHF 50'000.00, nämlich CHF 34'400.00 an ihren persönlichen Unterhalt und CHF 15'600.00 an jenen des Sohnes B._____ (geb. tt.mm.2002). Die Rekurrentin beantragt, dass nur diese direkt von ihrem getrennt lebenden Ehemann C._____ an sie bezahlten Unterhaltsbeiträge von CHF 50'000.00 zu besteuern seien. Die Vorinstanz hat weitere Zahlungen von CHF 12'186.00, welche C._____ für seinen Sohn an Dritte geleistet haben soll, bei der Rekurrentin als Einkünfte aufgerechnet.