4. Den Einspracheentscheid vom 30. November 2021 (Versand am 16. Dezember 2021) hat A._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 6. Januar 2022 (Postaufgabe am 10. Januar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragt sinngemäss, dass Unterhaltsbeiträge von CHF 50'000.00 und nicht – wie veranlagt – von CHF 62'186.00 zu besteuern seien, und dass "andere Abzüge" von CHF 14'295.00 zum Abzug zuzulassen seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.