ungsunterhalt (CHF 1'400.00 pro Monat; E. 2.2.) aus rechtlicher Sicht ebenfalls einen Teil der Kinderunterhaltsbeiträge für E._____ dar (E. 3.1.7. sowie SGE vom 25. Mai 2023 [3-RV.2021.184]). Entsprechend seiner Deklaration in der Steuererklärung wurde der Betreuungsunterhalt dem Rekurrenten denn auch als Teil der Unterhaltsbeiträge gemäss § 40 Abs. 1 lit. c StG vom steuerbaren Einkommen abgezogen (vgl. Steuererklärung und Veranlagungsverfügung). Unter Berücksichtigung des Betreuungsunterhalts ist für das Jahr 2020 von folgenden Unterhaltskosten auszugehen: