3.7.3. Bei der Beantwortung der Frage, wer zur Hauptsache für den Unterhalt eines Kindes aufkommt, kann auch auf Durchschnittswerte abgestellt werden (VGE vom 20. Dezember 2021 [WBE.2021.243], mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Gemäss der Zürcher Kinderkosten- Tabelle des Amts für Jugend und Berufsberatung vom 1. Januar 2020 belaufen sich die durchschnittlichen Barkosten für ein 5- bis 12-jähriges Kind auf CHF 1'250.00 und für ein 13- bis 18-jähriges Kind auf CHF 1'580.00 pro Monat. Dem Vertreter ist daher zuzustimmen, dass im Jahr 2020 D._____ (geboren am tt.mm.2005) einen höheren Barbedarf aufwies als E._____ (geboren am tt.mm.2009). Allerdings stellt der Betreu-