Den Arbeitsrapporten kann jedoch entnommen werden, dass der Rekurrent nicht nach Schichtplan arbeitete, meist begann er früher als vorgegeben. Zudem arbeitete er nur einmal bis 21.00 Uhr und beendete an manchen Tagen seine Arbeit früher oder später als im Schichtplan vorgegeben. Aufgrund der Arbeitsrapporte ist folglich davon auszugehen, dass der Rekurrent in seiner Arbeitszeitgestaltung flexibel war.