5.6. Aufgrund der vom Rekurrenten nachgereichten Zeitrapporte vom Februar 2020, April 2020 und August 2020 kann folgende Verteilung der Arbeitsstunden festgehalten werden: < 5.00 Arbeitsstunden sind an 3 Arbeitstagen gearbeitet worden, 5.00 bis 6.00 Arbeitsstunden sind an 13 Arbeitstagen gearbeitet worden, - 11 - 6.00 bis 7.00 Arbeitsstunden sind an 25 Arbeitstagen gearbeitet worden, 7.00 bis 8.00 Arbeitsstunden sind an 3 Arbeitstagen gearbeitet worden, 8.0 bis 9.00 Arbeitsstunden sind an 8 Arbeitstagen gearbeitet worden, > 9.00 Arbeitsstunden sind an 5 Arbeitstagen gearbeitet worden.