4.2. Vorab ist festzuhalten, dass die Steuerkommission Q._____ die deklarierten Kosten für die auswärtige Verpflegung des Rekurrenten überprüfen konnte. Veranlagungsverfügungen, die auf einer unzutreffenden Rechtsauffassung beruhen, stellen keine Zusicherung in dem Sinne dar, dass die Steuerbehörde auch in Zukunft an diese Auffassung gebunden wäre. Es liegt gerade im Wesen der periodischen Veranlagung, jeweils eine neue Beurteilung vorzunehmen.