Bezüglich den Liegenschaftsunterhaltskosten der Liegenschaft in Q._____ wurden nicht gewährte Kosten im Umfang von CHF 353.00 aufgrund der nachgelieferten Erläuterungen zum Abzug zugelassen. Die als "Fidelcomiso" geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft in R._____ der "C._____" wurden aufgrund des Nachweises, dass es sich um jährlich wiederkehrende Unterhaltskosten handelt, zum Abzug zugelassen.