Bezüglich der Liegenschaftsunterhaltskosten der Liegenschaft in R._____ führte er aus, dass es sich bei den Zahlungen an die "C._____" um Unterhalt und Verwaltungsgebühren handle, weshalb diese zum Abzug zuzulassen seien. Zu den Liegenschaftsunterhaltskosten der Liegenschaft an der X-Strasse 4 in Q._____ reichte er für die einzelnen Belege jeweils eine Erklärung ein, weshalb diese zum Abzug zuzulassen seien.