2.2. In der Steuererklärung 2020 machte er einen Abzug von CHF 3'200.00 für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung sowie Fahrtkosten für den Arbeitsweg für 220 Tage in der Höhe von CHF 9'117.00 (29.6 km x 2 x CHF 0.70) geltend. Zudem deklarierte er Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 13'445.00. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten für die selbstwohnte Liegenschaft an der X-Strasse 7 in Q._____ von CHF 7'784.00, effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft an der X-Strasse 4 in Q._____ von CHF 4'225.00 sowie effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten für die Liegenschaft in R._____ von CHF 1'436.00.