3. Die Steuerkommission Q._____ hiess die Einsprache mit Entscheid vom 4. Juli 2022 teilweise gut. Die geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten betreffend die Liegenschaft in Q._____ sowie die Liegenschaft in R._____ wurden gutgeheissen und zum Abzug zugelassen. Verpflegungskosten wurden für 165 Arbeitstage à CHF 15.00, insgesamt CHF 2'475.00 gewährt. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 68'900.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 68'600.00) reduziert.