1. Mit Verfügung vom 23. November 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 71'800.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 72'200.00) veranlagt. Dabei wurden in Abweichung von der Selbstdeklaration insbesondere die geltend gemachten Verpflegungskosten von CHF 3'200.00 sowie teilweise Liegenschaftsunterhaltskosten gestrichen.