2. Die Verfahrenskosten, werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 5'000.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt (mit Kopie der Verkehrswertschätzung der E._____ AG vom 27. Juni 2022 und der Stellungnahme der Rekurrentin vom 8. Januar 2025) das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung