4.2. 4.2.1. Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn den steuerpflichtigen Personen vor der Fällung eines Einspracheentscheides keine Gelegenheit gegeben wird, sich zur Stellungnahme einer als sachverständig oder Auskunftsperson beigezogenen Person (wie z.B. einem Bericht des KStA GS) zu äussern (VGE vom 7. Juni 2000 [BE.98.00103]; SGE vom 25. September 2008 [3-RV.2007.273]).