4. 4.1. 4.1.1. Der Veranlagungsfachmann des KStA JP hat mit E-Mail vom 13. Juli 2021 beim KStA, Grundstückschätzung (GS), eine Stellungnahme zur Einsprache eingeholt. Das KStA GS nahm aufforderungsgemäss mit Bericht vom 13. August 2021 zur Frage der festgestellten Preisdifferenz Stellung. Der Bericht wurde ausweislich der Akten der Rekurrentin nicht zugestellt und auch im Einspracheentscheid nicht erwähnt (vgl. Einspracheentscheid, II. Sachverhalt, S. 2).