"(…) Sie wünschen eine persönliche Vorsprache, falls es zu einem Einspracheentscheid zu Ungunsten der Einsprecherin kommen würde. Ich bitte Sie deshalb, uns einen Termin für eine Besprechung bekannt zu geben, müssen jedoch mitteilen, dass diese Besprechung keinen Einfluss auf unseren Entscheid nehmen wird. (…)." 3.1.3. Am 16. März 2022 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. Das Protokoll wurde der Rekurrentin mit E-Mail vom 16. März 2022 zur Unterzeichnung zugestellt. Das KStA JP hielt fest: