"Vor einem Einspracheentscheid zu Ungunsten der Einsprecherin, bezüglich der in dieser Einsprache gestellten Begehren, würden wir eine persönliche Vorsprache als zielführend erachten, um allfällige Unklarheiten zu klären." Das KStA JP hat das als Antrag um Durchführung einer Einspracheverhandlung entgegengenommen (vgl. auch E-Mail des KStA, Rechtsdienst [RD], vom 17. November 2021). Weiter bot die Rekurrentin mit der Einsprache an, eine Verkehrswertschätzung zum Nachweis für einen angemessenen Kaufpreis in Auftrag zu geben. 3.1.2. Mit E-Mail vom 21. Februar 2022 führte der Veranlagungsfachmann des KStA JP zur beantragten Einspracheverhandlung aus: