1. Die definitive Veranlagungsverfügung ausgestellt durch das Kantonale Steueramt Aargau, Sektion juristische Personen vom 11. März 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 sei aufzuheben; 2. Auf folgende gewinnsteuerliche Aufrechnungen sei zu verzichten (unter gleichzeitiger entsprechender Korrektur der zusätzlich gewährten Steueraufwände von CHF 200'000): a. Angeblich untersetzter Verkaufspreis von CHF 746'000 der STWE aaa, Q._____ b. Nicht gewährte Rückstellungen für die Dächersanierung Q._____ von CHF 484'000