Weiter wurde eine Rückstellung für die "Dächersanierung Q._____" von CHF 484'000.00 als "Der Erfolgsrechnung belastete und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit von Rückstellungen" zum steuerbaren Gewinn hinzugerechnet. Berücksichtigt wurde ein zusätzlicher Steueraufwand von CHF 200'000.00 (Rückstellung). 2. Gegen die Verfügung vom 11. März 2021 erhob die A._____ GmbH mit Schreiben vom 9. April 2021 Einsprache mit den "Begehren: