4.4.4. Die Invalidenversicherung sprach der Rekurrentin mit Verfügung vom 7. Juli 2015 ab dem 1. April 2013 bis auf weiteres bei einem IV-Grad von 50 % eine halbe Invalidenrente zu. 4.4.5. Die H. AG entschied mit Verfügung vom 3. Januar 2018, dass die Rekurrentin bei einem Invaliditätsgrad von 45 % ab dem 1. September 2017 Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente habe. 4.4.6. Die SVA Aargau (Invalidenversicherung) bestätigte der Rekurrentin mit Schreiben vom 18. Mai 2021, dass sie mit einem IV-Grad von 55 % Anspruch auf eine halbe Invalidenrente habe. 4.4.7. Die Rekurrentin reichte eine Kopie ihres bis am 3. Juni 2023 gültigen IV- Ausweises ein.