4.4.2. Dr. med. F., Facharzt für Innere Medizin FMH, S., führt in seinem Brief vom 10. Juli 2012 an die damalige Anwältin der Rekurrentin das Folgende aus: "(…) Die Patientin kann daher die Arbeitsfähigkeit nicht wie gewünscht steigern, sondern muss auf 50% bleiben. (…)" 4.4.3. Im ärztlichen Zeugnis von prakt. Arzt G., T., vom 17. September 2012 steht Folgendes: "Ab dem 1. November 2011 musste A. ihre Berufstätigkeit aus Gesundheitsgründen auf 50 % senken. -7- Bis heute und wahrscheinlich auch in weiterer Zukunft wird A. die Arbeitsleistung nicht steigern können. (…)"