4.2. Die Rekurrentin macht geltend, dass sie aufgrund einer Borreliose (Lyme- Krankheit) seit dem 1. November 2011 nur zu 50 % arbeitsfähig sei. Nebst der angeschlagenen Gesundheit sei Zeit ihr knappstes Gut, welches sie unter Berücksichtigung ihrer unfallhalber im kognitiven Bereich auf 50 % beschränkten Leistungsfähigkeit mit einer Teilzeitbeschäftigung bei der C. AG (August 2011 bis Dezember 2017), einer intensiven Jobsuche in den Jahren 2018 und 2019, den Studiengängen (…) (ab 2016 bis Ende 2020) an der D. sowie dem (…) (seit September 2021) an der E. bis an die Belastungsgrenze ausgeschöpft habe bzw. ausschöpfe.