3. Mit Entscheid vom 30. November 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 auf CHF 43'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 32'900.00). 4. Den Einspracheentscheid vom 30. November 2021 (Zustellung am 17. Dezember 2021) hat A. mit Rekurs vom 15. August 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt die folgenden Anträge: