1. 1.1. Mit Verfügung vom 27. April 2016 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 114'100.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 50'100.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. 1.2. Mit Verfügung vom 18. April 2017 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 66'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 51'300.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 30'000.00 veranlagt.