3.3. 3.3.1. Der Rekurrent macht geltend, dass er für den Zeitraum Januar bis Oktober 2020 die Krankenkassenprämie für die Tochter B._____ von CHF 426.55 pro Monat (total CHF 4'265.50) bezahlt habe. B._____ habe seit der Scheidung immer bei ihm gewohnt. Daher seien weder in der Trennungskonvention noch im Scheidungsurteil Kinderalimente zugesprochen worden. C._____ erhalte jedoch eine IV-Kinderrente. Aus dieser Rente müsse die Krankenkassenprämie bezahlt werden. Ebenfalls müsse diese Rente von C._____ zu 100 % versteuert werden. Um ein unnötiges Verschieben von Geldern zu verhindern, habe er mit C._____ vereinbart, dass er die Krankenkassenprämien für B._____ bezahle.