Für den Fall, dass die Kosten der Erstausbildung von B._____ höher sein sollten als die von den Eltern bezogenen periodischen Leistungen für B._____, vereinbaren die Parteien/Eltern im internen Verhältnis, dass die Mehrkosten von den Parteien/Eltern je hälftig übernommen werden." -4- 2.3. In der gerichtlich genehmigten Zusatzvereinbarung vom 4. September 2017 zur Scheidungsvereinbarung vom 1. Juni 2017 einigten sich der Rekurrent und C._____ betreffend nachehelichen Unterhalt wie folgt: