Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 11. September 2017 wurde die Ehe zwischen dem Rekurrenten und C._____ geschieden. 2.2. In der gerichtlich genehmigten Ehescheidungskonvention vom 1. Juni 2017 einigten sich der Rekurrent und C._____ betreffend ihre gemeinsamen Kinder wie folgt: "II. Kinderbelange 3. Aus der Ehe der Parteien sind die drei Kinder D._____, geb. tt.mm.jjjj, E._____, geb. tt.mm.jjjj und B._____, geb. tt.mm.jjjj,