4. Den Einspracheentscheid vom 16. Juni 2022 (Zustellung am 25. Juli 2022) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 10. August 2022 (Postaufgabe am 15. August 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den folgenden Antrag: "Ich stelle den Antrag, dass die von mir überwiesenen Frauenalimente im Betrag von Fr. 23'570.- in der Steuerperiode 2020 zum Abzug zugelassen werden." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3-