3. Der Angeklagte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'000.00 der Kanzleigebühr von CHF 290.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 4'390.00 zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Angeklagten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung