11.2.2. Das KStA hat in den Jahren 2011 bis 2015 einen hypothetischen Steuerausfall von insgesamt CHF 83'691.00 errechnet (= berechnete Busse / 60 x 100 gemäss Berechnung Busse zum korrigierten Strafbefehl, S. 3 ff., act. 498 ff.): 11.2.3. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die rechtkräftigen Veranlagungen 2011 bis 2015 und die darauf gestützte Nachsteuerberech- - 19 - nung des KStA von insgesamt CHF 83'691.00 unzutreffend wäre, kann auf diese abgestellt werden. Bei einem Verschuldensanteil des Angeklagten von 100 % ergibt sich folglich ein hypothetischer Steuerausfall von CHF 83'691.00.