Mit E-Mail vom 1. Juni 2021 wurde dem Angeklagten eine letzte Fristerstreckung zur Einreichung der Erträgnisaufstellungen und Saldobestätigungen bis zum 31. August 2021 gewährt. Mit E-Mail vom 26. August 2021 reichte der Angeklagte eine selbst erstellte Tabelle mit dem Titel: "ENTWURF Nachweis von Vermögen und Ertrag zur straffreien Nachbesteuerung in den Jahren 2011 bis 2015" ein.