Jedoch liegt ebenfalls ein Schreiben der deutschen D._____ vom 11. März 2021 vor, mit welchem auf eine Anfrage des Angeklagten wie folgt reagiert wurde: "Sollten Sie uns den Auftrag erteilen, erhalten Sie von allen bei uns geführten Spar- und Girokonten eine Saldenbestätigung und Erträgnisaufstellung der Jahre 2011 bis 2015. Auf das Entgelt für die Saldenbestätigungen von den Sparbüchern werden wir nicht verzichten."