Mit E-Mail vom 31. Mai 2021 reichte der Angeklagte ein Formular der deutschen D._____ ein, worin er dieser den Auftrag erteilte "für alle Saldenbestätigungen und Erträgnisaufstellungen gemäss meiner E-Mail vom 06.01.2021". Der Angeklagte zeigte sich mit der kostenpflichtigen Auftragserteilung einverstanden. Der Auftrag ist am 11. Februar 2021 vom Angeklagten datiert und unterzeichnet worden. Ob dieser Auftrag tatsächlich eingereicht wurde, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Jedoch liegt ebenfalls ein Schreiben der deutschen D.___