Mit E- Mail vom 9. Februar 2021 führte das KStA aus: "Sofern die Vermögensentwicklung plausibel ist und sich keine weiteren Fragen nach der Herkunft von Geldern (konkret bei grösseren jährlichen Zunahmen der Vermögensstände aufdrängen, würden mir die Erträgnisaufstellungen und Saldobestätigungen (jeweils ab 2011) reichen und ich könnte das Verfahren abschliessen. Andernfalls müsste ich Sie dann noch auffordern, mir die unerklärlichen Zunahmen beim Vermögen zu erklären und belegen." Der E-Mail vom 2. März 2021 hängte der Angeklagte wieder Schreiben der deutschen D._____ an (datiert vom 18. Februar 2021), welche wiederum - 16 -