Mit E-Mail vom 8. Februar 2021 informierte der Angeklagte das KStA über das Schreiben der deutschen D._____ ("Ihre Anforderung einer Saldenbestätigung") und fragte, ob mit den Saldenbestätigungen und Erträgnisaufstellungen das Nachsteuerverfahren erledigt werden könne. Gleichzeitig bat er um einen Vorschlag des KStA, wie das Verfahren ohne Saldenbestätigungen und Erträgnisaufstellungen erledigt werden könnte. Mit E- Mail vom 9. Februar 2021 führte das KStA aus: