Mit Schreiben vom 3. Februar 2021 teilte die deutsche D._____ dem Angeklagten mit, dass die gewünschten Saldenbestätigungen und Erträgnisaufstellungen für die Jahre 2007 bis 2009 nicht mehr erstellt werden könnten, da aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren keine Unterlagen mehr zur Verfügung stünden. Des Weiteren informierten sie den Angeklagten, dass die Saldenbestätigungen kostenpflichtig seien und daher ein unterschriebener Antrag zurückzusenden sei.