Der Angeklagte hat zwar der Steuererklärung 2016 eine Liste mit einer Aufstellung betreffend Schmuck beigelegt, jedoch weder in der Steuererklärung 2016 noch in der Selbstanzeige darauf hingewiesen, dass der Schmuck in den Vorjahren nicht deklariert wurde. Auch die deutsche Rente und ein Bankkonto bei der E._____ hat der Angeklagte in der Steuererklärung 2016 nur ohne Hinweis auf die fehlende Deklaration in den Vor- - 10 -