So habe er in der Selbstanzeige Ende 2017 auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Steuererklärung 2016 alles Vermögen und Einkommen deklariert sei. Wäre dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Nichtdeklaration des Schmucks und der deutschen Rente als fehlende Kooperation gewertet würden, hätte er wohl diese Faktoren nicht freiwillig – in voller Kooperation – in der Steuererklärung 2016 und in den Folgejahren deklariert und offengelegt.