11. Gegen den korrigierten Strafbefehl liess A._____ mit Schreiben vom 13. Juni 2022 Einsprache erheben und folgende Rechtsbegehren stellen: "1. Der angefochtene Strafbefehl sei aufzuheben und das Strafverfahren wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuer 2011 – 2015 sei einzustellen. 2. Unter Kosten -und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." -4- 12. Am 10. August 2022 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gegen A._____ Anklage und stellte folgende Anträge: