10. Mit korrigiertem Strafbefehl vom 12. Mai 2022 verfügte das KStA: "1. Der Strafbefehl Nr. aaa vom 07.12.2021 gegen den Beschuldigten wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 bis 2015 wird aufgehoben. 2. Der Beschuldigte hat wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuern 2011 bis 2015 eine Busse von CHF 50'214.60 zu bezahlen. 3. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 4'000.00 festgesetzt. 4. Die Rechnungsstellung erfolgt separat."