8. Gegen den Strafbefehl liess A._____ mit Schreiben vom 5. Januar 2022 Einsprache erheben und folgende Begehren stellen: "1. In Gutheissung der Einsprache sei der Strafbefehl vom 7. Dezember 2021 wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 bis 2015 aufzuheben und eine Busse in der Höhe von CHF 33'476.25 zu verhängen. 2. Sollte dem vorstehenden Antrag 1 nicht vollumfänglich stattgegeben werden, sei mit dem Einsprecher eine Einspracheverhandlung durchzuführen." 9. Am 29. April 2022 fand eine Einspracheverhandlung statt.