6. Zusammenfassend wäre bezüglich den Verpflegungsspesen eine Aufrechnung des Einkommens in der Höhe von CHF 3'400.00 vorzunehmen. Im Gegenzug wäre die vorgenommene Aufrechnung bezüglich Privatanteil Auto von CHF 6'000.00 um CHF 2'849.00 auf CHF 3'151.00 zu reduzieren. Somit müsste das steuerbare Einkommen vom Spezialverwaltungsgericht von CHF 65'514.00 um CHF 551.00 (CHF 3'400.00 ./. CHF 2'849.00) auf CHF 66'065.00 erhöht werden. Da den vorstehenden Berechnungen eine gewisse Unschärfe immanent ist und weder vom Kantonalen Steueramt, noch vom Gemeindesteueramt Q. eine reformatio in peius beantragt wurde, kann auf eine solche verzichtet werden.