4. 4.1. Den Akten lassen sich die Spesendeklaration vom 26. August 2020 sowie ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag (Punkte 7.2 bis 8.3) entnehmen. Es ist weder erkennbar, wann die Vereinbarung in Kraft getreten ist bzw. ob sie pro 2019 Gültigkeit hatte, noch ob sie von der zuständigen Steuerbehörde des Sitzkantons genehmigt wurde. Bezüglich des Gebrauchs des privaten Motorfahrzeuges zu beruflichen Zwecken ist eine pauschale Entschädigung von CHF 1'800.00 pro Monat für durchschnittlich 2'200 Kilometer vorgesehen und für Mahlzeiten wird monatlich eine pauschale Vergütung von CHF 550.00 entrichtet (Ziff. 8.1). -7-